Visuelles Management Bilanzprüfung im
Staatsauftrag
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V., englisch
Financial Reporting Enforcement Panel (FREP) Sitz Berlin, nahm am
01.07.2005 ihre Arbeit zur Überwachung kapitalmarktorientierter Unternehmen
im Staatsauftrag – Deutschland – auf. Die „Bilanzpolizei“ ist als privat-
rechtlicher Verein mit den Aufgaben §§ 342b bis 342e des Handelsgesetz-
buches (HGB), Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte von
Unternehmen, deren Wertpapiere gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapier-
handelsgesetzes (WpHG9) an einer inländischen Börse zum Handel im
amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, beauftragt.
Gemäß Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Prüfstelle nicht mit
hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.
Beauftragung der „Bilanzpolizei“ könnte durch das BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) erfolgen, wenn Anhaltspunkte wegen
möglicherweise fehlerhafter Bilanzierung vorliegen. Anhaltspunkte können
beispielsweise hohe Wertberichtigungen auf Basis neuer Prognosen
sein, die Aktivposten betreffen und die Bilanzstruktur schwächen.
In den IAS (International Accounting Standards) ist geregelt, dass
Unternehmen solche Anpassungen unverzüglich vornehmen
müssen. Die Prüfung beinhaltet auch, ob sich Unternehmensvorstände
strafbares Fehlverhalten vorwerfen lassen müssen.
Künstliche Intelligenz wird zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für die
Zukunft. Wie können wir diese Technologie nutzen, um neue Umsatzströme zu
generieren und die Effizienz steigern? Sie ist nicht mehr nur ein Hilfsmittel zur
Führung von Unternehmen - sie wird zum Zentrum aller Prozesse.
Der Aufwand ist garantiert, der Nutzen aber nicht.
Rechnet sich der gezielte Erkenntniserwerb bezüglich der Chancen-, Risiken-, Stärken-,
Schwächen-, Erlös- und Kostenpotenziale?
Visuelles Management Bilanzprüfung im Staatsauftrag!
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