Visuelles Management Bilanzprüfung im  

                        Staatsauftrag

 

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V., englisch

Financial Reporting Enforcement Panel (FREP) Sitz Berlin, nahm am

01.07.2005 ihre Arbeit zur Überwachung kapitalmarktorientierter Unternehmen

im Staatsauftrag – Deutschland – auf. Die „Bilanzpolizei“ ist als privat-

rechtlicher Verein mit den Aufgaben §§ 342b bis 342e des Handelsgesetz-

buches (HGB), Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte von

Unternehmen, deren Wertpapiere gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapier-

handelsgesetzes (WpHG9) an einer inländischen Börse zum Handel im

amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, beauftragt.

Gemäß Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Prüfstelle nicht mit

hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.

Beauftragung der „Bilanzpolizei“ könnte durch das BaFin (Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht) erfolgen, wenn Anhaltspunkte wegen

möglicherweise fehlerhafter Bilanzierung vorliegen. Anhaltspunkte können

beispielsweise hohe Wertberichtigungen auf Basis neuer Prognosen

sein, die Aktivposten betreffen und die Bilanzstruktur schwächen.

In den IAS (International Accounting Standards) ist geregelt, dass

Unternehmen solche Anpassungen unverzüglich vornehmen

müssen. Die Prüfung beinhaltet auch, ob sich Unternehmensvorstände

strafbares Fehlverhalten vorwerfen lassen müssen. 

 

Künstliche Intelligenz wird zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für die

Zukunft. Wie können wir diese Technologie nutzen, um neue Umsatzströme zu

generieren und die Effizienz steigern? Sie ist nicht mehr nur ein Hilfsmittel zur

Führung von Unternehmen - sie wird zum Zentrum aller Prozesse.

 

Der Aufwand ist garantiert, der Nutzen aber nicht.

 

Rechnet sich der gezielte Erkenntniserwerb bezüglich der Chancen-, Risiken-, Stärken-,

Schwächen-, Erlös- und Kostenpotenziale?

 

Visuelles Management Bilanzprüfung im Staatsauftrag!

 

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