Visuelles Management Wettbewerbsanalysen

                         Forensische Prüfungen

 

Kriminelle Handlungen sollen systematisch identifiziert oder mit hoher

Eintrittswahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Das destruktive

Böse richtet sich gegen den Staat, eigene oder fremde Unternehmen und

natürliche Personen.

 

Mögliche Auffälligkeiten und Delikte ohne Anspruch auf Vollständigkeit: 

 

Abgrenzungen der Rechnungslegungsperioden werden absichtlich

falsch verbucht mit der Zielsetzung, bessere Finanzkennzahlen

auszuweisen.

 

Abrechnung nach Aufwand ohne exakte Zeiterfassung und

Nachweis des Arbeitsfortschritts. Geld „verbrennt“ nicht.

Zahlungsanweisungen werden frei gezeichnet und erscheinen

als Gutschrift auf dem Empfängerkonto.

Mängelrügen und Zurückbehaltungen werden nicht oder nicht

fristgerecht ausgesprochen.

 

Abrechnung nach Festpreis ohne exakte Festlegung

der Leistung und ohne dokumentierte Abnahme.

Geld „verbrennt“ nicht. Zahlungsanweisungen werden frei

gezeichnet und erscheinen als Gutschrift auf dem Empfängerkonto.

Mängelrügen und Zurückbehaltungen werden nicht oder nicht

fristgerecht ausgesprochen.

 

Abwicklung Bargeldlogistik durch eigene Mitarbeiter.

 

Ad-hoc Publizitätsverpflichtung bezüglich Insiderinformationen

wird nicht oder nicht zeitnah erfüllt.

 

Analyse großer Datensätze liefert Hinweise auf mögliche

Pflichtverletzungen und Straftaten.

 

Anstiftung zu falschen Verdächtigungen.

 

Atypische stille Beteiligung Verbot wegen Verstoß gegen das

Kreditwesengesetz.

 

Bankbestätigungen Prüfung auf Fälschung unterlassen.

 

Bankrott § 283 Strafgesetzbuch (StGB) Verschweigen von

Vermögensteilen gegenüber dem Insolvenzverwalter.

 

Behördenversagen Informationen werden ungeprüft

und ohne Bewertung weitergeleitet. Zuständigkeiten qua

Amt streitig.

                                              

Beihilfe zur Untreue. Handlungen zum Nachteil der Unternehmung

et cetera oder entgegen gesetzlicher Bestimmungen.

 

Bestechlichkeit durch Annahme von Geldsummen gegen

Lieferung exklusiver Informationen bei Ausschreibungen.

 

Bilanzfälschung unrichtige Darstellung der wirtschaftlichen

Verhältnisse.

Beispielsweise: Umsatz mit Tochtergesellschaften zu hoch ausweisen.            

 

Bonuszahlungen, weit überzogene Beträge bewilligen, obwohl das

Unternehmen hohe Verluste macht.

 

Compliance-Untersuchungen laufen ins Leere. Aktivitäten der

Verantwortlichen bleiben aus.

 

Cum-Ex-Deals Beteiligte lassen sich die nur einmal abgeführte

Kapitalertragsteuer (KapSt) von den Finanzbehörden mehrfach

erstatten.

 

Dokumentenvernichtung zur Verschleierung von Delikten.

 

Eigeninteresse an Preisabsprachen der Lieferanten. Lieferanten

bleiben Kunden anderer Unternehmensgeschäftsbereiche.

 

Eingeschränktes Testat verursacht Schaden und

Distanzierung von Kunden.

 

Geheimnisverrat. Mitarbeiter geben vertrauliche Strategiepapiere weiter.

 

Gutachten Bundes- oder Landesrechnungshof mit zureichenden

tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbare  Handlungen.

 

Handelsaussetzung kann öffentlich beschädigen.

 

Illegale Arbeit verschafft Wettbewerbsvorteile. Legale Arbeits-

plätze werden vernichtet. Steuern und Sozialversicherungs-

beiträge nicht abgeführt und weitere Standards nicht eingehalten.

 

Insiderhandel gemäß § 38 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Weitergabe von Insiderinformationen. Schadenersatzforderungen

von Aktionären und Gewinnabschöpfung sind zu erwarten.

Beispielsweise: Im Wissen um falsche Bilanzansätze Aktien des

                         Unternehmens verkaufen.

 

Kartellbeteiligung mit Absprachen über Liefermengen bis hin

zur Festlegung von Verkaufspreisen, verursacht bei Aufdeckung

Schadenersatzleistungen.

Die Opfer illegaler Preiskalkulationen - einheitliche Preisfindungs-

kalkulationen der Kartellbeteiligten - könnten Geld zurück

verlangen - Arglistanfechtung.

Das Kartellamt ist berechtigt, Bußgelder gegen kartellbeteiligte

Unternehmen zu verhängen. Das Bundeskartellamt (BKartA),

Hauptsitz Bonn, arbeitet auf Basis des Gesetzes gegen Wettbe-

werbsbeschränkungen (GWB) und auch des Wettbewerbsrechtes

der Europäischen Union.

 

Kartellbeteiligung zur Beeinflussung von verschiedenen

Zinssätzen wie beispielsweise LIBOR (London Interbank

Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)

mit der Zielsetzung bei Derivategeschäften einen Vorteil

zu haben.

 

Kronzeugen-Rolle im Kartellverfahren.

 

Kungelrunden statt Konkurrenz. Wettbewerbswidrige Absprachen

zum Nachteil der Kunden.

 

Leerverkaufsverbot Wetten auf Kursverfall verhindern. Unter-

lassene Konsequenzen im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht.

 

Luftbuchungen Insolvenzanmeldung in der Folge. Schadener-

satzklagen gegen Abschlussprüfer könnten eine solche Höhe

erreichen, dass sie von den Beklagten nicht zu leisten wären.

 

Manipulation von Referenzzinssätzen.

 

Quotensystem bei Liefermengen begünstigt Lieferanten bei

Preisabsprachen.

 

Reisekostenabrechnungen dokumentieren umfangreiche

Reisetätigkeiten mit privatem Bezug.

 

Rückstellungen werden absichtlich nicht periodengerecht

verbucht mit der Zielsetzung, bessere Finanzkennzahlen 

auszuweisen.

 

Scheckeinreicher wird auf ein von einem Strohmann unter dem

Unternehmensnamen errichteten Bankkonto umgeleitet und die

Gutschrift sofort auf ein weiteres (Auslands-) Konto überwiesen.

 

Schein-Courtagen sind Geldflüsse für die Vortäuschung von

Geschäftsvorfällen „Vermittlungen von Geschäftsabschlüssen“.

 

Scheinrechnungen sind Geldflüsse zur Erzeugung von Schwarz-

geldkassen. Im Steuerstrafrecht findet sich eine detaillierte Unter-

scheidung.

 

Schmiergeldzahlungen sind Geldflüsse insbesondere im Zusammen-

mit Verkäufen und erfüllen in Deutschland die Delikte Bestechung

im Geschäftsverkehr, Betrug, Untreue, Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

 

Schneeballsystem Fällige Auszahlungen - Zinsen, Dividenden et cetera -

werden aus neu eingeworbenen Kundengeldern bezahlt. Vermittler erhalten

üppige Provisionen. Gemeinsamkeiten sind Vertrauenswerbung und

abenteuerliche Renditeversprechen.

 

Schwarze Kassen Zuflüsse beispielsweise durch Scheinrechnungen

für niemals erbrachte Dienstleistungen und Weiterleitung gegen

Provision an Vertrauenspersonen.

 

Steuerberatungskanzlei werden zum Unternehmensfuhrpark gehörige

Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.

 

Streitwert bei Gerichtsverfahren manipulativ reduzieren mit der Zielsetzung,

Gerichtskosten zu sparen. Betrug zu Lasten der Landeskassen.

 

Systematisches Lügen wird zur Verhinderung oder Erschwerung der

Aufklärung von Fehlverhalten eingesetzt.

 

Untreue. Handlungen zum Nachteil der Unternehmung et cetera

oder entgegen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Verbriefungen werden in Zweckgesellschaften ausgelagert. Vermeintlich

lukrative Geschäfte werden in Zweckgesellschaften außerhalb der Bilanz

geführt. In der Krise sind die Investitionsvehikel unverkäuflich.  

 

Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. Strafgesetzbuch (StGB).

 

Vermögensarrest nach § 111e Strafprozessordnung (StPO).

 

Vertuschungsversuche zur Verschleierung des vollen Umfangs des Fehl-

verhaltens.

 

Wettbewerbswidrige Bündnisse. Einbindung von Einkäufern auch durch

finanzierte Bordellbesuche und Erwachsenenunterhaltung in Nachtclubs.

 

Whistleblower Vorwürfe werden als haltlos abgetan und begonnene

Investigationen beendet.

 

Whistleblower Trennung im Streit.

 

Zeitplan für reguläre Abschlussprüfungen wird nicht eingehalten.

 

Zugriff auf Tresorwerte durch eigene Mitarbeiter.

 

Zweckgesellschaften mit deren Hilfe versucht wird, eingegangene

hohe Risiken außerhalb der Bilanz zu verbuchen.

 

 

Diese Arbeit dient einerseits dem Beenden der Delikte, Identifizierung

der Täter, Mittäter, Mitwisser, der strafrechtlichen Verfolgung und

andererseits der Sicherung von Vermögenswerten zur Schaden-

begrenzung. Diese Arbeit obliegt den Organen der Rechtspflege.

Ein Spiritus Rector setzt böse Gedanken in Handlungen um. Die

autorisierte Macht führt bei Untergeordneten zum Ausschalten

kritischer Fragen beim Ausführen, auch wenn eventuelle Delikte

durch die Handlungsweise entstehen könnten.

Fehlverhalten Einzelner darf sich nicht rechnen. Ein ungleicher

Wettbewerb am Markt, kann nur verhindert werden, wenn sich alle

an die gleichen Gesetze halten. 

 

 Künstliche Intelligenz wird zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für die

Zukunft. Wie können wir diese Technologie nutzen, um neue Umsatzströme zu

generieren und die Effizienz steigern? Sie ist nicht mehr nur ein Hilfsmittel zur

Führung von Unternehmen - sie wird zum Zentrum aller Prozesse.

 

Der Aufwand ist garantiert, der Nutzen aber nicht.

 

Rechnet sich der gezielte Erkenntniserwerb bezüglich der Chancen-, Risiken-,

Stärken-, Schwächen-, Erlös- und Kostenpotenziale? 

 

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