Visuelles Management Wettbewerbsanalysen
Forensische Prüfungen
Kriminelle Handlungen sollen systematisch identifiziert oder mit hoher
Eintrittswahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Das destruktive
Böse richtet sich gegen den Staat, eigene oder fremde Unternehmen und
natürliche Personen.
Mögliche Auffälligkeiten und Delikte ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Abgrenzungen der Rechnungslegungsperioden werden absichtlich
falsch verbucht mit der Zielsetzung, bessere Finanzkennzahlen
auszuweisen.
Abrechnung nach Aufwand ohne exakte Zeiterfassung und
Nachweis des Arbeitsfortschritts. Geld „verbrennt“ nicht.
Zahlungsanweisungen werden frei gezeichnet und erscheinen
als Gutschrift auf dem Empfängerkonto.
Mängelrügen und Zurückbehaltungen werden nicht oder nicht
fristgerecht ausgesprochen.
Abrechnung nach Festpreis ohne exakte Festlegung
der Leistung und ohne dokumentierte Abnahme.
Geld „verbrennt“ nicht. Zahlungsanweisungen werden frei
gezeichnet und erscheinen als Gutschrift auf dem Empfängerkonto.
Mängelrügen und Zurückbehaltungen werden nicht oder nicht
fristgerecht ausgesprochen.
Abwicklung Bargeldlogistik durch eigene Mitarbeiter.
Ad-hoc Publizitätsverpflichtung bezüglich Insiderinformationen
wird nicht oder nicht zeitnah erfüllt.
Analyse großer Datensätze liefert Hinweise auf mögliche
Pflichtverletzungen und Straftaten.
Anstiftung zu falschen Verdächtigungen.
Atypische stille Beteiligung Verbot wegen Verstoß gegen das
Kreditwesengesetz.
Bankbestätigungen Prüfung auf Fälschung unterlassen.
Bankrott § 283 Strafgesetzbuch (StGB) Verschweigen von
Vermögensteilen gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Behördenversagen Informationen werden ungeprüft
und ohne Bewertung weitergeleitet. Zuständigkeiten qua
Amt streitig.
Beihilfe zur Untreue. Handlungen zum Nachteil der Unternehmung
et cetera oder entgegen gesetzlicher Bestimmungen.
Bestechlichkeit durch Annahme von Geldsummen gegen
Lieferung exklusiver Informationen bei Ausschreibungen.
Bilanzfälschung unrichtige Darstellung der wirtschaftlichen
Verhältnisse.
Beispielsweise: Umsatz mit Tochtergesellschaften zu hoch ausweisen.
Bonuszahlungen, weit überzogene Beträge bewilligen, obwohl das
Unternehmen hohe Verluste macht.
Compliance-Untersuchungen laufen ins Leere. Aktivitäten der
Verantwortlichen bleiben aus.
Cum-Ex-Deals Beteiligte lassen sich die nur einmal abgeführte
Kapitalertragsteuer (KapSt) von den Finanzbehörden mehrfach
erstatten.
Dokumentenvernichtung zur Verschleierung von Delikten.
Eigeninteresse an Preisabsprachen der Lieferanten. Lieferanten
bleiben Kunden anderer Unternehmensgeschäftsbereiche.
Eingeschränktes Testat verursacht Schaden und
Distanzierung von Kunden.
Geheimnisverrat. Mitarbeiter geben vertrauliche Strategiepapiere weiter.
Gutachten Bundes- oder Landesrechnungshof mit zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbare Handlungen.
Handelsaussetzung kann öffentlich beschädigen.
Illegale Arbeit verschafft Wettbewerbsvorteile. Legale Arbeits-
plätze werden vernichtet. Steuern und Sozialversicherungs-
beiträge nicht abgeführt und weitere Standards nicht eingehalten.
Insiderhandel gemäß § 38 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Weitergabe von Insiderinformationen. Schadenersatzforderungen
von Aktionären und Gewinnabschöpfung sind zu erwarten.
Beispielsweise: Im Wissen um falsche Bilanzansätze Aktien des
Unternehmens verkaufen.
Kartellbeteiligung mit Absprachen über Liefermengen bis hin
zur Festlegung von Verkaufspreisen, verursacht bei Aufdeckung
Schadenersatzleistungen.
Die Opfer illegaler Preiskalkulationen - einheitliche Preisfindungs-
kalkulationen der Kartellbeteiligten - könnten Geld zurück
verlangen - Arglistanfechtung.
Das Kartellamt ist berechtigt, Bußgelder gegen kartellbeteiligte
Unternehmen zu verhängen. Das Bundeskartellamt (BKartA),
Hauptsitz Bonn, arbeitet auf Basis des Gesetzes gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen (GWB) und auch des Wettbewerbsrechtes
der Europäischen Union.
Kartellbeteiligung zur Beeinflussung von verschiedenen
Zinssätzen wie beispielsweise LIBOR (London Interbank
Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)
mit der Zielsetzung bei Derivategeschäften einen Vorteil
zu haben.
Kronzeugen-Rolle im Kartellverfahren.
Kungelrunden statt Konkurrenz. Wettbewerbswidrige Absprachen
zum Nachteil der Kunden.
Leerverkaufsverbot Wetten auf Kursverfall verhindern. Unter-
lassene Konsequenzen im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht.
Luftbuchungen Insolvenzanmeldung in der Folge. Schadener-
satzklagen gegen Abschlussprüfer könnten eine solche Höhe
erreichen, dass sie von den Beklagten nicht zu leisten wären.
Manipulation von Referenzzinssätzen.
Quotensystem bei Liefermengen begünstigt Lieferanten bei
Preisabsprachen.
Reisekostenabrechnungen dokumentieren umfangreiche
Reisetätigkeiten mit privatem Bezug.
Rückstellungen werden absichtlich nicht periodengerecht
verbucht mit der Zielsetzung, bessere Finanzkennzahlen
auszuweisen.
Scheckeinreicher wird auf ein von einem Strohmann unter dem
Unternehmensnamen errichteten Bankkonto umgeleitet und die
Gutschrift sofort auf ein weiteres (Auslands-) Konto überwiesen.
Schein-Courtagen sind Geldflüsse für die Vortäuschung von
Geschäftsvorfällen „Vermittlungen von Geschäftsabschlüssen“.
Scheinrechnungen sind Geldflüsse zur Erzeugung von Schwarz-
geldkassen. Im Steuerstrafrecht findet sich eine detaillierte Unter-
scheidung.
Schmiergeldzahlungen sind Geldflüsse insbesondere im Zusammen-
mit Verkäufen und erfüllen in Deutschland die Delikte Bestechung
im Geschäftsverkehr, Betrug, Untreue, Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Schneeballsystem Fällige Auszahlungen - Zinsen, Dividenden et cetera -
werden aus neu eingeworbenen Kundengeldern bezahlt. Vermittler erhalten
üppige Provisionen. Gemeinsamkeiten sind Vertrauenswerbung und
abenteuerliche Renditeversprechen.
Schwarze Kassen Zuflüsse beispielsweise durch Scheinrechnungen
für niemals erbrachte Dienstleistungen und Weiterleitung gegen
Provision an Vertrauenspersonen.
Steuerberatungskanzlei werden zum Unternehmensfuhrpark gehörige
Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.
Streitwert bei Gerichtsverfahren manipulativ reduzieren mit der Zielsetzung,
Gerichtskosten zu sparen. Betrug zu Lasten der Landeskassen.
Systematisches Lügen wird zur Verhinderung oder Erschwerung der
Aufklärung von Fehlverhalten eingesetzt.
Untreue. Handlungen zum Nachteil der Unternehmung et cetera
oder entgegen gesetzlichen Bestimmungen.
Verbriefungen werden in Zweckgesellschaften ausgelagert. Vermeintlich
lukrative Geschäfte werden in Zweckgesellschaften außerhalb der Bilanz
geführt. In der Krise sind die Investitionsvehikel unverkäuflich.
Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. Strafgesetzbuch (StGB).
Vermögensarrest nach § 111e Strafprozessordnung (StPO).
Vertuschungsversuche zur Verschleierung des vollen Umfangs des Fehl-
verhaltens.
Wettbewerbswidrige Bündnisse. Einbindung von Einkäufern auch durch
finanzierte Bordellbesuche und Erwachsenenunterhaltung in Nachtclubs.
Whistleblower Vorwürfe werden als haltlos abgetan und begonnene
Investigationen beendet.
Whistleblower Trennung im Streit.
Zeitplan für reguläre Abschlussprüfungen wird nicht eingehalten.
Zugriff auf Tresorwerte durch eigene Mitarbeiter.
Zweckgesellschaften mit deren Hilfe versucht wird, eingegangene
hohe Risiken außerhalb der Bilanz zu verbuchen.
Diese Arbeit dient einerseits dem Beenden der Delikte, Identifizierung
der Täter, Mittäter, Mitwisser, der strafrechtlichen Verfolgung und
andererseits der Sicherung von Vermögenswerten zur Schaden-
begrenzung. Diese Arbeit obliegt den Organen der Rechtspflege.
Ein Spiritus Rector setzt böse Gedanken in Handlungen um. Die
autorisierte Macht führt bei Untergeordneten zum Ausschalten
kritischer Fragen beim Ausführen, auch wenn eventuelle Delikte
durch die Handlungsweise entstehen könnten.
Fehlverhalten Einzelner darf sich nicht rechnen. Ein ungleicher
Wettbewerb am Markt, kann nur verhindert werden, wenn sich alle
an die gleichen Gesetze halten.
Künstliche Intelligenz wird zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für die
Zukunft. Wie können wir diese Technologie nutzen, um neue Umsatzströme zu
generieren und die Effizienz steigern? Sie ist nicht mehr nur ein Hilfsmittel zur
Führung von Unternehmen - sie wird zum Zentrum aller Prozesse.
Der Aufwand ist garantiert, der Nutzen aber nicht.
Rechnet sich der gezielte Erkenntniserwerb bezüglich der Chancen-, Risiken-,
Stärken-, Schwächen-, Erlös- und Kostenpotenziale?
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